WRC-12 FAKTUM: Was sind «ozeanografische Radare»?

Agendapunkt 1.15 der World Radiocommunication Conference WRC-12 in Genf behandelt Frequenzzuteilungen für so genannte «ozeanografische Radaranwendungen». Weil diese derzeit im Bereich 3-50 MHz arbeiten und man schon im Vorfeld die Bereiche 3.5 – 5.5 MHz, 8 – 10 MHz, 12 – 14 MHz, 24 – 30 MHz und 39 – 45 MHz näher definiert hatte, wacht natürlich auch die IARU über diesen Agendapunkt. Doch was sind diese Anwendungen genau?

Wofür werden ozeanografische Radaranwendungen genutzt?

Seit vielen Jahren so genannte ozeanografische Radaranwendungen im Betrieb. In Australien, USA, Japan und Deutschland werden so genannte WERAs, Wellenradare, betrieben. Die Systeme werden aber auch als Tsunami-Warnsysteme, zur Überwachung von Ölverschmutzungen, Schiffsbewegungen und ähnlichem eingesetzt.

WERAs messen auf dem Ozean in einem Gebiet von etwa 150 mal 150 Kilometern mittels HF-Wellen die Höhe und Strömungsrichtung der Wellen. Die Funkwellen werden gebündelt und durch Reflektion und Laufzeitberechnungen können die Werte errechnet werden. Ähnliche Systeme sind das OSCR und das NiCT.

Die Arbeitsfrequenzen der Systeme sind unterschiedlich: Das WERA in Deutschland arbeitet auf 12.5, 16.045, 27.65 und 29.85 MHz mit 30 Watt. Die Kollegen in den USA arbeiten auf 12 und 16 MHz (Florida und South Carolina), sowie 24.5 und 50.0 MHz. Die Japaner hingegen arbeiten auf 9.25 MHz – ähnlich wie die Australier, welche im Bereich 8-9 und 4-5 MHz arbeiten.Die Bandbreite der Systeme beträgt typisch 50 oder 125 kHz, Bandbreiten bis 500 kHz werden für eine höhere Genauigkeit der Messungen bevorzugt.

Verschiedene Organisationen, wie beispielweise die amerikanische National Academy of Sciences NAS, machen sich nun stark für eine offizielle Frequenzzuweisung, um diese Dienste auch weiterhin effizient nutzen zu können.

Steht das 60-m-Band auf dem Spiel?

Gemäss Berichten der ARRL wurden im Vorfeld der WRC-12 nun die Bereiche 5060 – 5450 kHz, 13 870 – 14 000 kHz, 24 000 – 24 890 kHz und 29 700 – 30 000 kHz für diese Anwendungen konkret ins Auge gefasst.

Die IARU stellt sich auf den Standpunkt, dass ozeanographische Radaranwendung im Bereich 3-50 MHz inkompatibel mit dem Amateurfunk- und Amateurfunksatellitendienst sind. Deshalb sollten diese Anwendungen nicht in oder nahe den Bändern allokiert werden, welche bereits schon den Amateurfunkdiensten zugeteilt sind.

Weiter ist die IARU auch dagegen, dass diese Radaranwendungen im Bereich 5 250-5 450 kHz angesiedelt werden sollen, weil eine zunehmende Anzahl von Fernmeldeverwaltungen bereits auf nationaler Ebene Frequenzzuweisungen für den Amateurfunk gemacht haben.

Weiterführende Informationen