WRC-12: Letzte Hürde für 472 kHz am Freitag

Einige Amateurfunk relevante Themen sind an der WRC-12 bereits so gut wie abgehandelt. Das zeigen einerseits ein Blick auf die Agenda der Konferenzen und Verhandlungen auf der ITU-Webseite und andererseits die verschiedenen Berichte aus Genf. Gleich in mehreren Bereichen liegen erste Ergebnisse vor, die noch im Plenum endgültig beschlossen werden müssen, bevor sie in Kraft treten können. Im folgenden ein kurzer Zwischenstand der Dinge.

Agendapunkt 1.10 – Neue maritime Sicherheitssysteme

Bei diesem Tagesordnungspunkt hat man sich darauf geeinigt, das der Frequenzbereich 495-505 kHz exklusiv dem mobilen Seefunkdienst zugeteilt werden soll. Dieser Punkt hat die erste Lesung im Plenum bereits hinter sich – ohne Einwände. In diesem Zusammenhang war bereits sehr früh klar, dass sich die Funkamateure wegen der immens starken Interessen der bisherigen Primärnutzer (Seefunk und Aeronatische Ortungsdienste) keine Hoffnungen darauf machen konnten, eine sekundäre Zuweisung bei 500 kHz zu bekommen (siehe auch unten unter AI 1.23).

Agendapunkt 1.15 – Ozeanografische Radaranwendungen

Die Wogen gingen hoch, als bekannt wurde, dass ausgerechnet die Amerikaner den Bereich 5250-5450 kHz den Radaranwendungen zuteilen wollten. Damit wäre ein künftiges weltweites 5-MHz-Band für die Funkamateure mehr als gefährdet gewesen.

Während der Verhandlungen einigte man sich zunächst auf 5250-5350 kHz, dann auf 5200-5250 kHz und derzeit ist der Bereich 5250-5275 kHz exklusiv im Gespräch. Dieser Vorschlag wird am Mittwochnachmittag im Kommitee COM 4 behandelt – mit den Fussnoten, dass die ozeanografischen Radare in der Region 2 Primärnutzer und in den Regionen 1 und 3 nur Sekundärnutzer sein sollen.

Agendapunkt 1.23 – Amateurfunkzuweisung im Bereich 500 kHz

Von Anfang an wurde der Wunsch nach einer etwa 15 kHz breiten Zuweisung für den Amateurfunk so formuliert, dass er den gesamten Bereich 415-526.5 kHz umfasste. Ein Konflikt mit den aeronautischen Funkdiensten (NDBs) war daher vorprogrammiert, als es darum ging, einen Ausweichbereich zum ursprünglich favorisierten Bereich zwischen 495-510 kHz zu finden.

Nach langen Verhandlungen und starkem Widerstand des Irans haben sich die Delegierten auf den kleinsten gemeinsamen Nenner von 472-479 kHz mit 1 Watt EIRP Senderleistung geeinigt. 5 Watt EIRP können Verwaltungen zulassen, wenn die Stationen mehr als 800 Kilometer von denjenigen Ländern entfernt liegen, die einen besonderen Schutz ihrer NDBs beanspruchen.

Die erste Lesung des Textes findet Mittwochnachmittag im Plenum statt, die zweite und letzte Lesung voraussichtlich am Freitag, wie IARU-Präsident Tim Ellam, VE6SH so eben schreibt.

Agendapunkt 8.2 – Agendapunkte für die WRC-15

Die informelle Unterstützung eines WRC-15-Agendapunktes für eine weltweite Amateurfunkzuweisung für den Amateurfunkdienst bei 5 MHz scheint zu wachsen. Dies berichten mehrere IARU-Vertreter aus Genf. Cuba hatte diesen Vorschlag ursprünglich gemacht, und fand rasch Anklang bei verschiedenen Südamerikanischen Verwaltungen und später auch bei Südafrika und einigen europäischen Ländern.

Wie weiter berichtet wird, hätte Kuba gern eine 50 kHz breite Zuweisung, die USA möchten dem Amateurfunk jedoch nur 15 kHz zuweisen (und damit weniger als heute). Noch ist jedoch nicht etschieden, ob dieses Thema an der WRC-15 wieder aufgegriffen wird.

Daneben wurde ein Vorschlag für eine künftige Frequenzzuweisung für den Erderkundungsdienst durch Satelliten bei 10 GHz eingereicht. Ersten Nachforschungen der IARU zufolge kann hier eine Bedrohung des existierenden 10-GHz-Bandes der Funkamateure entstehen. Die IARU verfolgt diesen Punkt genau.

Ein weiterer Vorschlag für einen Agendapunkt an der WRC-15 sieht vor, im Bereich 77.5-78.0 GHz künftig so genannte Anti-Kollisions-Radare von Autos anzusiedeln. Dieses Frequenzband ist derzeit dem Amateurfunkdienst auf primärer Basis zugeteilt. Auch hier wird die IARU dranbleiben.